Lizenz Aire Incondicional

Fassung 1.01 29/01/04
Beauftragt von Platoniq
realisiert von Abel Garriga

Castellano Català

1. Vorrede


Zweck dieses Textes ist auf wirksamer (d.h., legaler) Weise die Bedingungen zu regeln, womit die von einem Autor produzierten Arbeit frei vervielfältigt, vertrieben, öffentlich mitgeteilt und verändert werden kann.
Dieser Text benutzt die Sprache der Urheberrechte und des geistigen Eigentums, unter Verwendung deren Wörter und Begriffe; allerdings unterscheidet er sich auch davon, indem die darin vermittelten Inhalte selten vernommen werden. Wenn man davon ausgeht, daß Urheberrechte, geistiges Eigentum oder copyright zum Schutz und Förderung von Wissen erzeugte Werkzeuge darstellen, kann hier behauptet werden, daß dieser Text dieselben Werkzeuge, aber auf anderer Art verwendet. Ein anderer Weg soll eingeschlagen werden, um zum gleichen ursprünglichen Ziel des geistigen Eigentums zu kommen.
Mit anderen Worten: es geht hierbei nicht darum, die Urheberrechte in dessen derzeitige Form abzustreiten, sondern gerade diese Regelung, mittels derer das Eigentum eines Werkes durch die bloße Tat der Schöpfung seinem Urheber zugeschrieben wird, als Ausgangspunkt zu nehmen. Kein Mensch kann etwas abtreten, was er nicht besitzt, und in diesem Sinne ist jeder Urheber der gesetzlich anerkannter Inhaber seines Werkes. Von diesem Punkt ausgehend, kann der Urheber, nach seinem freien Willen, die Form aussuchen, mittels derer er die Nutzung seiner künstlerischen Schöpfung gestatten möchte. Dieser Text stellt eine Weise dar, auf welcher der Urheber die Benutzung seines Werkes zulassen kann.
Dieser Text strebt also danach, gesetzlich wirksam zu sein, d. h., daß er wirkungsvoll vor Gericht angeführt werden kann, wenn ein künstlerisches Werk gegen das in dessen Wortlaut Verfügte verstoßen sollte.
Natürlich wurde dieser Text nicht aus dem Nichts geschaffen: es hat Ideen und Wortlaute Anderer aufgenommen, wobei Neues hinzugefügt worden ist, das ebenfalls von Anderen verändert, mit einbezogen, gedeutet und einverleibt werden wird. Kurz gesagt: er ist Teil des sogenannten Copylefts, und er stellt ein Versuch dar, die Regeln der Vervielfältigung, Vertrieb und Veränderung der freien Software auf andersartige Werke anzuwenden.
Er speist hauptsächlich aus den GNU-Lizenzen der Free Software Foundation, sowie aus den Lizenzen von Creative Commons und der Electronic Frontier Foundation, die im angelsächsischen Bereich der Urheberrechte (insbesondere des Amerikanischen Urheberrechts) geschaffen wurden, und er beabsichtigt den Funktionsmechanismus und die darin erstrebten Prinzipien dem kontinentaleuropäischen Recht und insbesondere dem Spanischen Recht zu übertragen.

 

2. Erklärungen


a. Der Urheber erklärt hiermit, daß er das Werk geschaffen und dessen Alleinnutzungsrecht niemandem abgetreten hat; er erklärt ebenfalls, daß er, in dem von ihm abgetretenen Umfang, Alleininhaber der Rechte über das Werk ist.
b. Das Werk verstößt gegen kein gewerbliches oder geistiges Eigentumsrecht, Markenrecht oder andere.


3. Gegenstand und Reichweite der Zession

Der Urheber zediert die Nutzung des Werkes für eine unbestimmte Zeit, solange diese Nutzungsrechte ihre Rechtsgültigkeit in Übereinstimmung mit den rechtskräftigen Gesetzen bewahrt und bis sie aufgrund der je nach Eigenschaft oder Medium des Werkes gesetzlich anerkannten Frist zum öffentlichen Eigentum geworden sind. Besagte Verwertung darf weltweit, ohne Exklusivität und kostenlos betrieben werden, wobei jegliche, bereits bekannte oder in Zukunft erfundene, technische Medien zur Fixierung, Vervielfältigung, Vermittlung, öffentliche Bekanntmachung oder Veränderung angewendet werden können. Unter "Verwertung" wird Folgendes verstanden:


a. Die Vervielfältigung des Werkes, d. h., eine Fixierung des Werkes die dessen Vermittlung an Dritte ermöglicht, sowie Teil- oder Gesamtkopien desselben.
b. Der Vertrieb des Werkes, d.h., das Original des Werkes oder dessen Kopien öffentlich zur Verfügung zu stellen.
c. Das Werk öffentlich mitzuteilen, worunter jene Veranstaltungen zu verstehen sind, bei denen eine Mehrzahl von Menschen Zugang zu dem Werk hat, ohne vorher Exemplare davon erhalten zu müssen.
d. Das Werk zu verwandeln, d. h., dessen Form so zu ändern, daß ein anderes Werk entsteht, sei es durch Übersetzung, Bearbeitung, oder durch jegliche der im vorherigen Absatz genannten Maßnahmen.

 

4. Geltungsbedingungen


Die Geltendmachung der vorhergesagten Rechte, in der genehmigten Form und Umfang, wird sich nach allen und jede der folgenden Bedingungen halten:

a. Derjenige, der alle oder einige der anerkannten Rechte geltend macht, erklärt sich dazu verpflichtet, ausdrücklich die Urheberschaft des Werkes zu bekennen. Infolgedessen hat das der Geltendmachung jedes der genehmigten Rechte resultierende Ergebnis auf einer sichtbaren Weise den Autor und Titel des Werkes zu identifizieren. Dabei soll die dem Format oder Medium des Werkes gemäßen Identifikationsweise verwendet werden.
b. Die Nutzungsrechte können nur unter den in dieser Lizenz festgesetzten Bestimmungen geltend gemacht werden, und nur wenn der daraus resultierenden Arbeit alle benannten Nutzungsbedingungen eingefügt werden. Die Vervielfältigung, Vertrieb, öffentliche Mitteilung und Veränderung des Werkes hat die Gesamtheit der vorstehenden Zessionsbedingungen einzufügen, ohne deren Form oder Inhalt zu verwandeln. Infolgedessen erklärt sich derjenige, der diese Rechte geltend macht, dazu verpflichtet, dieselben Rechte und in demselben Umfang zu gewähren; er verpflichtet sich ebenfalls dazu, den Wortlaut vorstehender Lizenz in das aus der Geltendmachung dieser Rechte erfolgte Ergebnis einzufügen, unabhängig von dessen Format und in derselben Art, in der im jeweiligen Format die Nutzungsbedingungen üblicherweise mit eingefügt werden. Weder die Form noch des Inhalts der durch vorstehender Lizenz genehmigten Geltungsbedingungen dürfen verändert werden.
c. Der Erwerber dieses Produktes erklärt sich dazu verpflichtet, das Werk unter den genehmigten Bedingungen, ohne Gewinnsabsicht und ohne finanziellen oder geschäftlichen Nutzen, sei es auf einer mit dem Werk mittelbar oder unmittelbar verbundenen Weise, zu gebrauchen. Dabei versteht sich, daß es keinen geschäftlichen Nutzen gibt, wenn der Zugang zur öffentlichen Mitteilung des Werkes die Zahlung eines Betrages beinhaltet, das die zur rechtmäßigen Funktion der Veranstaltung verursachten Unkosten nicht übertrifft.
d. Die Benutzung des Werkes, oder eines Teils desselben in jegliche der erwähnten Formen, als Bestand- oder Einzelteil eines Identifikationszeichens oder Vermarktungsmittel eines Produktes oder einer Dienstleistung wird ausdrücklich untersagt, unabhängig davon, ob dieses mit Gewinnabsicht erfolgt oder nicht. Die Benutzung des Werkes zu mittelbaren oder unmittelbaren Werbungszwecken wird ausdrücklich untersagt, sowie jeglicher Gebrauch des Werkes, das ein mittelbarer oder unmittelbarer Gewinn für diesen oder andere Nutzer verursacht. Der Austausch des Werkes über Systeme, die eine Teilung mit anderen Personen ermöglicht (file-sharing) wird nicht als mit Gewinnabsicht erfolgt betrachtet, es sei denn dabei würde die Zahlung eines Betrages verlangt, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Austausch des Werkes stünde.
e. In dem Falle, daß dieses Werk einem anderen kollektiven oder in Miturheberschaft realisiertem Werk miteingefügt werden sollte, sind die in vorstehender Lizenz erhobenen Verpflichtungen für das daraus resultierende Werk nach wie vor zu erfüllen. Daraus erfolgt, daß das resultierende Werk dieselben Nutzungsbedingungen zu enthalten hat, wie das Werk, das als Objekt vorstehender Lizenz gilt.
Die Geltendmachung jeder der hier verliehenen Rechte setzt die automatische Annahme dessen Geltungsbedingungen voraus.

 


5. Vertragsauflösung


a. Die Nichteinhaltung jeglicher der Geltungsbedingungen der zedierten Rechte bedeutet die Auflösung des vorstehenden Vertrages, sowie, infolgedessen, die Aufhebung der erteilten Rechte und die Enthaltung in dessen Ausübung. Gegebenenfalls kann es zu Schadenersatzforderung führen.
b. Die Vertragsauflösung gilt nur für die vertragsbrüchig gewordene Person, d. h., der Nutzer der Kopien, der resultierenden Arbeiten, des kollektiven oder unter Miturheberschaft realisierten Werkes worin das vorstehende Werk teilgenommen hat ist nach wie vor berechtigt, die auf das Werk erteilten Rechte geltend zu machen, vorausgesetzt, daß er die Bedingungen zu dessen Ausübung erfüllt.

 

 

Licencia Aire Incondicional

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